Cash & Carry für Gastronomiebedarf
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Alfafood GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Alfafood GmbH
Cash & Carry für Gastronomiebedarf
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Alfafood GmbH, Am Falbenholzweg 17, 91126 Schwabach (nachfolgend "Alfafood").
Die Angebote und Leistungen von Alfafood richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften,
die
bei Vertragsschluss in Ausübung oder zur Vorbereitung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (z.B. Gastronomiebetriebe, Imbisse, Restaurants, Cateringbetriebe, Hotels, Lebensmittel-Einzel- und Großhändler). Verkäufe an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.
Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen Alfafood und dem Kunden über Lieferungen und Leistungen von Alfafood. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Alfafood ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn Alfafood ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB hängt in den Alfafood Cash & Carry Märkten aus und ist auf der Internetseite von Alfafood abrufbar, speicher- und ausdruckbar. Mit jedem Einkauf erkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung der AGB an.
2. Einkaufsberechtigung und Kundennummer
Der Einkauf bei Alfafood ist nur gewerblichen Kunden und sonstigen Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gestattet. Alfafood ist berechtigt, sich die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise belegen zu lassen, insbesondere durch:
- gültigen Gewerbeschein,
- Handelsregisterauszug,
- andere geeignete behördliche oder berufliche Nachweise.
Nach Prüfung der Unternehmereigenschaft erhält der Kunde von Alfafood eine individuelle Kundennummer. Die Kundennummer dient der internen Identifikation des Kunden, der Zuordnung von Umsätzen und der Rechnungsstellung.
Der Kunde ist verpflichtet, Alfafood alle für die Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen (insbesondere Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Kontakt- und Rechnungsdaten) und Änderungen dieser Daten unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Alfafood behält sich vor, Kunden aus wichtigem Grund von der weiteren Einkaufsberechtigung auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft oder seinen Stammdaten macht,
- der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt,
- der Kunde mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.
3. Kundenstammdaten und EDV-Systeme (G-Data)
Alfafood erfasst und speichert die Kundendaten und die jeweiligen Umsätze in einem Warenwirtschafts- und Kassensystem (z.B. G-Data). Diese Speicherung dient der Abwicklung der Geschäftsbeziehung (insbesondere Identifikation
des
Kunden,
Abrechnung, Reklamationsbearbeitung, Auswertungen).
Die Nutzung der Kundennummer und die Verarbeitung der Kundendaten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung, den eingesetzten Systemen und den Rechten des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung
etc.)
sind
in
der
gesonderten Datenschutzerklärung von Alfafood geregelt, die in den Märkten aushängt und auf der Internetseite abrufbar ist.
4. Vertragsabschluss im Cash & Carry Markt
Die in den Märkten von Alfafood präsentierten Waren und Preise sind grundsätzlich freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar. Sie sind als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, ein Angebot zum Kauf der ausgewählten Waren abzugeben.
Der Kaufvertrag kommt mit Registrierung der Waren an der Kasse und Ausdruck des Kassenbons/Rechnung bzw. schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch Alfafood zustande.
Alfafood ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Alle Preise in den Märkten und auf Rechnungen von Alfafood sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
5. Pfand- und Leergutregelung
Bei bestimmten Produkten (insbesondere Getränke in pfandpflichtigen Einweg- oder Mehrwegverpackungen, Kisten, Fässer, Mehrwegbehälter) wird zusätzlich zum Warenpreis Pfand berechnet. Art und Höhe des Pfands ergeben sich aus der jeweiligen Warenauszeichnung und der Rechnung.
Rückgabe von Pfand-Leergut:
- Pfand-Leergut wird grundsätzlich nur aus dem Sortiment von Alfafood zurückgenommen.
- Die Rücknahme erfolgt in den dafür vorgesehenen Bereichen/Annahmestellen der Märkte.
- Voraussetzung für eine Gutschrift ist, dass das Leergut:
- sortenrein, unbeschädigt und ordnungsgemäß entleert ist,
- eindeutig als pfandpflichtige Verpackung aus deutschem Vertriebssystem erkennbar ist (Pfandkennzeichnung,
Systemkennzeichen, Strich- oder QR-Code),
- kein ausländisches oder systemfremdes Pfandgut ist (sofern Alfafood hierfür keine Rücknahmepflicht hat).
Die Pfandgutschrift erfolgt in der Regel durch Anrechnung auf den aktuellen Einkauf oder durch Ausstellung einer Pfandgutschrift, die bei einem späteren Einkauf eingelöst werden kann. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nur, soweit Alfafood hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Alfafood ist berechtigt, die Rücknahme von Pfand-Leergut zu verweigern, wenn:
- das Leergut stark verschmutzt, beschädigt oder verformt ist,
- Sicherheits-, Hygiene- oder Arbeitsschutzgründe entgegenstehen,
- die gesetzlich zulässige oder aus betrieblichen Gründen festgelegte Höchstmenge überschritten wird.
Nicht pfandpflichtige Verpackungen werden von Alfafood nur zurückgenommen, soweit eine gesetzliche Rücknahmeverpflichtung besteht oder dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Verhalten im Markt / Hausordnung
Das Betreten des Markt- und Betriebsgeländes sowie das Parken und das Benutzen von Transportmitteln (Einkaufswagen, Palettenhubwagen, etc.) erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden, soweit nicht im Einzelfall eine Haftung von Alfafood nach Ziffer 11 besteht.
Der Kunde ist verpflichtet, sich im Markt so zu verhalten, dass andere Kunden, Mitarbeiter und Einrichtungen von Alfafood nicht gefährdet oder beschädigt werden. Den Anweisungen des Marktpersonals ist Folge zu leisten.
Aus Sicherheits- und Diebstahlschutzgründen kann Alfafood das Mitführen von Taschen, Rucksäcken, Koffern oder ähnlichen Behältnissen beschränken. Alfafood ist berechtigt, Kontrollen der mitgeführten Waren in angemessenem Umfang durchzuführen.
Wer Originalgebinde oder Verpackungen aufreißt, beschädigt oder Waren unzulässig vermischt, ist zum Kauf der betroffenen Ware verpflichtet, sofern dies dem Kunden zuzurechnen ist.
Der Kunde hat alle Waren vollständig und gut sichtbar an der Kasse vorzulegen und unverzüglich zu bezahlen. Das gilt auch für Waren, die im Markt verzehrt oder angebrochen wurden.
Alfafood behält sich vor, bei Ladendiebstahl oder Täuschungshandlungen Strafanzeige zu erstatten, Hausverbot zu erteilen und den Kunden von der weiteren Einkaufsberechtigung auszuschließen.
7. Lieferung (sofern angeboten)
Soweit Alfafood neben dem Einkauf im Markt einen Lieferservice anbietet und der Kunde diesen nutzt, gelten die nachstehenden Bestimmungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
Angebot und Bestellung
- Angebote von Alfafood sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
- Bestellungen des Kunden können telefonisch, in Textform (E-Mail, Fax) oder über elektronische Bestellsysteme erfolgen, soweit Alfafood diese Bestellwege anbietet.
- Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Alfafood oder mit Auslieferung der Ware zustande.
Lieferung und Gefahrübergang
- Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Adresse während der vereinbarten Lieferzeiten
erreichbar
ist
und
eine empfangsberechtigte
Person
die
Ware entgegennehmen kann.
- Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an die von ihm benannte empfangsberechtigte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der angebotenen Übergabe über.
Leergut bei Lieferung Leergut (z.B. Pfandkisten, Paletten, Mehrwegbehälter) wird im Rahmen der Lieferung nur nach Maßgabe der Pfand- und Leergutregelung (Ziffer 5) und nach vorheriger Absprache mit Alfafood zurückgenommen.
Lieferhindernisse / höhere Gewalt Alfafood haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare, von Alfafood nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen
sind
(z.B.
Streik, Naturkatastrophen,
behördliche
Maßnahmen, Lieferengpässe, Störungen in Transport- oder Logistiksystemen). In diesen Fällen ist Alfafood berechtigt, die Lieferung angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag des Einkaufs bzw. bei Vertragsabschluss in den Märkten ausgewiesenen oder von
Alfafood
schriftlich
bestätigten
Preise. Preisänderungen bleiben bis zum Vertragsschluss vorbehalten.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
Die Zahlung hat – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – sofort bei Kaufabschluss und ohne Abzug zu erfolgen. Alfafood akzeptiert die im Markt jeweils bekannt gegebenen Zahlungsarten (z.B. Barzahlung, EC-Karte, ggf. andere). Alfafood ist berechtigt, bestimmte Zahlungsmittel im Einzelfall abzulehnen.
Soweit Alfafood dem Kunden eine unbare Zahlungsweise (z.B. SEPA-Lastschrift, Rechnungskauf) gewährt, kann Alfafood hierfür eine vorherige Bonitätsprüfung verlangen. Alfafood ist berechtigt, diese Zahlungsweise bei negativer Bonität oder Zahlungsverzug zu verweigern und auf Vorkasse oder Barzahlung zu bestehen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Alfafood berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen,
- angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen,
- weitere Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzustellen,
- vereinbarte Kredit- oder Zahlungsziele mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Alfafood ausdrücklich anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte oder im Markt übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Alfafood und dem Kunden Eigentum von Alfafood (Vorbehaltsware).
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) zur Sicherheit an Alfafood ab. Alfafood nimmt diese Abtretung an.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Alfafood gehörenden Waren untrennbar vermischt, verarbeitet oder verbunden, erwirbt Alfafood Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Vermischung/Verarbeitung/Verbindung.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) hat der Kunde Alfafood unverzüglich zu informieren und den Dritten auf das Eigentum von Alfafood hinzuweisen. Der Kunde trägt die Kosten einer Abwehr solcher Eingriffe, soweit sie von ihm zu vertreten sind.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Alfafood nach Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Rücknahme der Ware bedeutet nur dann einen Rücktritt, wenn Alfafood dies ausdrücklich erklärt.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelansprüche
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, insbesondere in Bezug auf Menge, Identität und erkennbare Mängel (z.B. Transportschäden, offensichtliche Qualitätsmängel).
Offensichtliche Mängel sind Alfafood unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von:
- 24 Stunden nach Erhalt bei leicht verderblichen Waren und Frischware,
- 3 Werktagen nach Erhalt bei anderen Waren in Textform (z.B. E-Mail, Fax) anzuzeigen und dabei möglichst genau zu beschreiben. Die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige genügt zur Fristwahrung.
Nicht erkennbare (versteckte) Mängel sind Alfafood unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gelten die Waren in Bezug auf den jeweiligen Mangel als genehmigt. Mängelansprüche sind dann insoweit ausgeschlossen, es sei denn, Alfafood hat den Mangel arglistig verschwiegen.
Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln kann Alfafood nach eigener Wahl:
- den Mangel durch Nachbesserung beseitigen oder
- mangelfreie Ware nachliefern (Ersatzlieferung).
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende
Ansprüche,
insbesondere
auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen nach Ziffer 11.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit handelt, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
11. Haftung
Alfafood haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden:
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Alfafood, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- bei der Übernahme einer ausdrücklich als "Garantie" bezeichneten Garantie,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von Alfafood auf
den
bei
Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. In diesen Fällen sind Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung von Alfafood auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Alfafood.
12. Datenschutz
Alfafood verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden (und ggf. deren Mitarbeiter) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
Details zur Datenverarbeitung (Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfänger, Rechte der Betroffenen) sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die in den Märkten ausliegt und auf der Internetseite von Alfafood abrufbar ist.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen würden.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts
oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von Alfafood (Schwabach) Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Erfüllungsort für alle Leistungen von Alfafood und des Kunden ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – der Sitz der Alfafood GmbH in Schwabach.
Alfafood ist berechtigt, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden wirksam, sobald die geänderten AGB in den Märkten ausgehängt und auf der Internetseite veröffentlicht werden. Bei wesentlichen Änderungen mit Auswirkungen auf laufende Dauerschuldverhältnisse wird Alfafood die betroffenen Kunden gesondert informieren.
